Sofern ein Bauteil Geometrien aufweist, die sich im gewählten Maßstab auf Technischen Zeichnungen nur schwer erkennen lassen, besteht die Möglichkeit der vergrößerten Darstellung. Das trifft auch dann zu, wenn sich aufgrund einer besonderen Geometrie die Bemaßung entweder nur sehr umständlich oder gar nicht realisieren lässt. Für die normgerechte Darstellung von vergrößerten Einzelheiten gilt die DIN 6.

Die exakte Darstellung von Einzelheiten in Technischen Zeichnungen erfolgt folgendermaßen:

Vergrößerte Darstellung einer Einzelheit
Beispiel für die vergrößerte Darstellung einer
Einzelheit in einer Technischen Zeichnung

Für die Wahl des Vergrößerungsmaßstabes der Einzelheit stellt eine spätere sinnvolle Bemaßungsmöglichkeit das wichtigste Entscheidungskriterium dar. Nach entsprechender Markierung können die maßstäblich vergrößerten Einzelheiten an beliebig freien Stellen auf der Technischen Zeichnung platziert werden. Besondere Begrenzungslinien sind nicht erforderlich. Bei der vergrößerten Darstellung von Schnitten auf Technischen Zeichnungen kann auf eine Schraffur vollständig verzichtet werden.